2008-01-19

Geistige Beweglichkeit im deutschen Gaststättengewerbe

Ein Treffen in kleiner Runde in einer Gaststätte in der Frankfurter Innenstadt. Einer aus unserer Runde bestellt eine Portion Eisbein mit Bratkartoffeln und Sauerkraut. Ich habe nur einen kleinen Appetit, finde nichts Ansprechendes auf der Speisekarte und bestelle nur eine Portion Sauerkraut. Die Bedienung bafft zurück: "Das können Sie nicht bestellen!" Ich: "Wieso?" "Weil Sie was zu essen bestellen müssen!" Die Logik dieser Aussage noch auf mich wirken lassend, rufe ich noch hinterher: "Ich will das Sauerkraut ja auch essen." Die Botschaft war offensichtlich, dass nur das, was auf der Speisekarte an kompletten Gerichten ausgewiesen ist, auch bestellt werden darf. Eine kurze Sekunde der Verblüffung, in der der Gedanke an ein patziges "Na gut, dann bestelle ich eben nichts" mir durch den Kopf schießt. Dann die Erleuchtung: "Zu der Portion Eisbein kann aber noch als separate Beilage eine Portion Sauerkraut bestellt werden?" "Ja, das geht ..."

Wäre ich nicht Atheist, käme jetzt ein Stoßgebet: "Herr, lass Hirn regnen!"

Ich fühle mich an den alten Witz erinnert, in dem jemand in Vatikan anfragt, ob man beim Beten rauchen dürfe - und sich einen Verweis einhandelt, wie er es wagen könne, auch nur dran zu denken, das Gebet durch ein halbes Laster wie das Rauchen entheiligen zu wollen. Ein Jesuit fragt dagegen, ob man beim Rauchen beten könne - und wird belobigt, weil das der Mahnung der Schrift entspreche: "Betet ohne Unterlass!"

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