2010-12-10

JMStV

Hinter dieser Abkürzung verbirgt sich ein neuer Geniestreich einiger Landespolitiker. Unter dem Vorwand, Kinder und Jugendliche von "entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalten" fernzuhalten, werden nach der Novelle zum JugendMedienschutzStaatsVertrag ab 2011-01-01 alle, die Inhalte ins Web stellen, gezwungen, diese mit Altersstufen zu kennzeichnen. Einerlei, ob diese Inhalte seit Jahren in den Weiten der Webserver vor sich hinschlummern oder als Kommentar zu einem Blogeintrag vor zehn Sekunden geschrieben wurden. Wer glaubt, es sich mit einer pauschalen Altersfreigabe seiner Inhalte beispielsweise "ab 12 Jahren" einfach machen zu können, hat leider die Details des JMStV nicht beachtet: entweder darf solch eine Website nur noch zu bestimmten Zeiten (wie zwischen 22:00 und 06:00) erreichbar sein oder muss durch andere Maßnahmen wie eine vorgeschaltete Ausweisnummerkontrolle das Alter der User kontrollieren. Bei Nichtbeachtung dieser Vorschriften ist eine Abmahnwelle durch selbsternannte "Jugendschützer" zu befürchten.

Mit diesem Gesetz (auch wenn es "Staatsvertrag" heißt) wird mit Methoden von gestern versucht, Medien von heute zu kontrollieren. Dieser Versuch ist zum Scheitern verurteilt, weil er die Realitäten des Webs ignoriert und intelligentere Methoden einer usergesteuerten sozialen Kontrolle von Webinhalten nicht berücksichtigt.

Ich bitte alle Leser dieses Blogs, sich mit den Details des JMStV vertraut zu machen, sich selbst hierzu eine Meinung zu bilden und dann gegebenenfalls ihre Ablehnung dieses Gesetzes auszudrücken.

1 Kommentare:

Blogger Dieter KAPP meinte...

Na, das ist ja jetzt zum Glück vom Tisch. siehe:
http://www.heute.de/ZDFheute/inhalt/28/0,3672,8171804,00.html

Viele Grüße
Dieter

15. Dezember 2010 um 20:27  

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