2012-04-06

Gedanken zu diesem Tage

Ist eine Fahrradtour des ADFC Hochtaunus eine sportliche Veranstaltung?

Seit vielen Jahren besteht die Tradition, am Karfreitag Fahrradsternfahrten aus dem Rhein-Main-Gebiet zur Basilika nach Ilbenstadt anzubieten. Für viele der Teilnehmer bedeutet dieser Beginn der Radelsaison gleichzeitig ein erstes Wiedersehen mit vertrauten Mitradlern nach der Winterpause. Wenn allerdings diese Ilbenstadt-Radtour als sportliche Veranstaltung betrachtet wird, ist sie illegal.

Das vor über vierzig Jahren verabschiedete Hessische Feiertagsgesetz verbietet jegliche sportliche Veranstaltung am Karfreitag. Öffentliche Tanzveranstaltungen sind darin ebenso verboten wie Jahrmärkte, "wenn sie nicht den diesen Feiertagen entsprechenden ernsten Charakter tragen".

Leben wir eigentlich immer noch in einer Zeit, in der unser - eigentlich säkularer - Staat die Interessen von Märchenvereinen, pardon: Kirchen über das Selbstbestimmungsrecht seiner Bürger stellt? Mit welcher Begründung wird dem nicht konfessionell gebundenen Drittel der bundesdeutschen Bevölkerung diese Einschränkung der persönlichen Freiheit aufgezwungen? Fragen, die zunehmend auch nach gerichtlichen Antworten in unserer zunehmend laizistisch werdenden Gesellschaft verlangen. Wohlgemerkt: wer will, soll sich - und nur sich - gerne am Karfreitag in der von ihm so empfundenen Nachfolge Jesu selbst kasteien und stundenlang bepeitschen, in stiller Meditation dem Mysterium des Glaubens nahekommen - oder öffentlich tanzen oder radfahren.

0 Kommentare:

Kommentar veröffentlichen

Abonnieren Kommentare zum Post [Atom]

<< Startseite